Ein Leichtmofa muss bestimmte Kriterien erfĂźllen
Die Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definiert die Bedingungen, zu welchen ein Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend zulassungsfähig ist.
So darf der Hubraum des Verbrennungsmotors nicht mehr als 30 cm3 betragen. Darßber hinaus ist die Leistung des Motors auf maximal 0,50 kW begrenzt. Dies entspricht ca. 0,68 PS. Die erlaubte Geräuschentwicklung des Aggregats ist mit maximal 65 dBa reglementiert.
Es gibt sogar ein Gesetz dafĂźr ... upppps ..
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Alpenflitzer -
20.10.21 16:53 Uhr
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