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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Fahrradglocke für 'rechtshänder' - Thumbnail von Sagsmirnetter Sagsmirnetter - 27.03.24 12:38 Uhr Klicks:16
Re: Fahrradglocke für 'rechtshänder' - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 27.03.24 13:08 Uhr Klicks:15
Re: Fahrradglocke für 'rechtshänder' - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 27.03.24 13:12 Uhr Klicks:15
Ahoi Sagsmirnetter,

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."

"Glocke" heißt mechanisch mit nur einer Frequenz; keine Hupen; nix Elektisches; Verstoß kostet 15 €.

Die Glocke bei Decathlon ist so wohl StVZO-konform.

Saxo-nette Grüße :wink:

Sven
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